Folgende Fachrichtungen können die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin erlangen
- Allgemeinmedizin (Hausarzt)
- Anästhesiologie (Anästhesist)
- Anatomie (Anatom)
- Arbeitsmedizin (Betriebsarzt)
- Augenheilkunde (Augenarzt)
- Biochemie (Facharzt Biochemie)
- Dermatologie (Dermatologe)
- Gynäkologie (Gynäkologe)
- Hals- Nasen- Ohrenkunde (HNO- Arzt)
- Hämatologie (Hämatologe)
- Humangenetik (Facharzt Humangenetik)
- Hygiene- und Umweltmedizin (Facharzt Hygiene- Umweltmedizin)
- Innere Medizin (Internist)
- Kardiologie (Kardiologe)
- Kinder- und Jugendmedizin (Kinderarzt)
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Jugendpsychiater/ Psychotherapeut)
- Mund- Kiefer Gesichtschirurgie (Gesichtschirurg)
- Neurochirurgie (Neurochirurg)
- Neurologie (Nervenarzt)
- Nuklearmedizin (Nuklearmediziner)
- Öffentliches Gesundheitswesen (Amtsarzt)
- Onkologie (Onkologe)
- Pathologie (Pathologe)
- Pharmakologie (Pharmakologe)
- Phoniatrie und Pädaudiologie (Phoniater/ Pädaudiologe)
- Physikalische und Rehabilitative Medizin (Facharzt Physikalische und Rehabilitative Medizin)
- Physiologie (Physiologe)
- Psychiatrie und Psychotherapie (Psychiater und Psychotherapeut)
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Facharzt psychosomatische Medizin)
- Radiologie (Radiologe)
- Rechtsmedizin (Rechtsmediziner)
- Strahlentherapie (Strahlentherapeut)
- Transfusionsmedizin (Facharzt Transfusionsmedizin)
- Urologie (Urologe)
Ablauf der Basiskurse und Module I, II und III
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
- 40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin - Weiterbildungszeit: - 120 Stunden Fallseminare unter Supervision
- Basiskurs Palliativmedizin für Ärzt:innen (40 UE)
- Modul I Kommunikation (40h)
- Modul II Ethik und Recht (40h)
- Modul III komplexe Fallbeispiele der Teilnehmer:innen (40h)
- Die Absolvierung der Module I und II kann in flexibler Reihenfolge erfolgen. Der Beginn des Moduls III setzt die abgeschlossenen Module I und II voraus- die Mindestzeit für den Besuch aller drei Module beträgt 6 Monate.
Kann ich in einem Jahr die Zusatzbezeichnung erwerben
Ja, es muss lediglich insgesamt eine Mindestzeit von sechs Monaten berücksichtigt werden.
Können die Module flexibel belegt werden
Ja, die Module können flexibel belegt werden. Der Beginn des Moduls III setzt die abgeschlossenen Module I und II voraus.
Wann genau finden die Palliativemedizin Weiterbildungen statt
Die Weiterbildungen finden in 2025 und 2026 jeweils Ende des ersten und dritten Quartals auf einer 9 tägigen Reise statt. Im ersten Quartal findet der Basiskurs Palliativmedzin sowie das Modul I statt, Sie erhalten 80 CME Punkte.
Ende dritten Quartals finden die Module II und III statt, Sie erhalten ebenfalls nochmals 80 CME Punkte.
Wo genau finden die Palliativemedizin Weiterbildungen statt
Die genauen Termine und Reisen finden Sie hier
Kann ich die Palliativ Weiterbildung auch in zwei Jahren absolvieren
Sie können gerne den Basiskurs und das Modul I in 2025 absolvieren, dann das Modul II und III in 2026.
Sie können nicht mit dem zweiten Teil Modul II und III beginnen, Modull III setzt vorher die erfolgreiche Beendigung des Basiskurs und/oder des Moduls I voraus.
Palliativweiterbildungen ohne Zusatzbezeichnung
Wenn Sie nicht an der Palliativzusatzbezeichnung intessiert sind, können Sie gerne an allen Modulen unabhängig der Reihenfolge teilnehmen. Sie erhalten pro Palliativmedizinweiterbildung 80 CME Punkte.
Wie hoch ist die Kursgebühr
Sie zahlen jeweils für eine Palliativmedizin Weiterbildung € 995,- und erhalten die Teilnehmerbescheinigung sowie 80 CME Punkte. Wir laden für Sie Ihre Punkte bei der Ärztekammer hoch.
Kann ich nach Abschluss der beiden Palliativmedizin Fortbildugen die Zusatzbezeichnung führen
Noch nicht ganz. Es fehlt noch eine abschließende mündliche Prüfung bei der jeweiligen Ärztekammer.
Welche Vorteile bieten die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
Neben der kompetenten, humaneren Behandlung und Betreuung von Patienten bei den eine kurative Behandlung nicht mehr anspricht, können Sie Ihre Leistungen im Rahmen der Vereinbarung nach § 87 Abs. 1b SGB V zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung im Bundesmantelvertrag-Ärzte vom 29.11.2016 abrechnen.